FVN: Jugendfußball. Die wichtigsten Änderungen in der WDFV-Jugendspielordnung
SC Hardt, 01.09.2020
Jugendfußball
Die wichtigsten Änderungen in der WDFV-Jugendspielordnung zur Saison 2020/2021
Die Änderungen gelten auch für den FVN und betreffen u.a. die Freigabe von Junioren für Herren- bzw. Frauenmannschaften sowie Bestrafungen.
Einige Änderungen gibt es in der Jugendspielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV), die auch für den Spielbetrieb im Fußballverband Niederrhein (FVN) maßgeblich sind. Die wichtigsten Änderungen betreffen die folgenden Bereiche:
- Einsatz von Junioren mit Beeinträchtigung
- Freigabe von Junioren für Herren- bzw. Frauenmannschaften
- Bestrafungen
§ 4a Einsatz von Junioren mit Beeinträchtigung
Die Antragsstellung für den Einsatz von Junioren/Juniorinnen mit Beeinträchtigung in die nächstniedrigere Altersstufe ist nun im gesamten Spieljahr möglich.
§ 15 Freigabe von Junioren für Herren- bzw. Frauenmannschaften
Sperrstrafen von Junioren/Juniorinnen, die in einem Spiel der Senioren eingesetzt worden sind und dort des Feldes verwiesen wurden, können auch nur in Wettbewerben der Senioren abgeleistet werden.
Wichtig: Im Gegensatz zu den Senioren haben sich die Sperrstrafen (Wochensperren) im Jugendbereich nicht geändert. Diese gelten weiterhin.
§ 30 Bestrafungen
Unter “Teamoffizielle” werden alle im Spielbericht aufgeführten Personen, die keine Spieler/in sind, z. B. Trainer, Physiotherapeuten und Ärzte, verstanden.
Eine Gelbe Karte gegen einen Teamoffiziellen oder ein unsportliches Verhalten eines Teamoffiziellen führt zu einem Verweis oder Ordnungsgeld. Im Wiederholungsfall kann eine Verdopplung oder eine Verdreifachung des Ordnungsgeldes erfolgen - oder es kann ein Verfahren vor dem Jugendrechtsorgan eingeleitet werden.
Bei einer Roten Karte gegen einen Teamoffizielle gibt es ein Verfahren vor dem zuständigen Jugendrechtsorgan.
Hier gibt's weitere Infos zum Juniorenfußball im FVN
Hier gibt's weitere Infos zum Mädchenfußball im FVN