Trainings- und Spielbetrieb ab dem 02.11. eingestellt, Anlagen bleiben geöffnet
SC Hardt, 31.10.2020

Wie ihr sicher schon erfahren habt, ist der Trainings- und Spielbetrieb im Freizeit- und Amateurbereich ab dem 02.11.2020 leider nicht mehr möglich.
Stand jetzt (Änderungen jederzeit durch die Stadt möglich) bleiben alle städtischen Außensportanlagen für den Individualsport unter Beachtung der jeweils aktuellen Vorschriften der Coronaschutzverordnung geöffnet. Wir bitten euch, die Vorschriften einzuhalten, damit die Anlagen nicht gesperrt werden.
Auszug der Corona-Regeln im November 2020, gültig ab Montag, 02. November 2020:
Auswirkungen auf die städtischen Einrichtungen in den Bereichen Kultur und Sport:
Sporteinrichtungen:
Die städtischen Bäder sind für den Publikumsverkehr und den Vereinssport geschlossen. NEW und der Fachbereich Schule und Sport arbeiten an einem Konzept für eine Nutzung im schulischen Rahmen.
Die Turn- und Sporthallen bleiben für den Schulsport ebenfalls weiter geöffnet.
Für den Freizeit- und Amateursportbetrieb sind sie genauso gesperrt wie die stätischen Außensportanlagen. Der Individualsport, wie zum Beispiel Joggen, ist auf den Außensportanlagen unter Beachtung der
Vorschriften der Coronaschutzverordnung weiterhin möglich.
Quelle und weitere Infos unter: http://www.notfallmg.de