SC Hardt 19/31 e.V.

WDFV: Die Wechselperiode I wird bis zum 5. Oktober 2020 verlängert

SC Hardt, 24.08.2020

WDFV: Die Wechselperiode I wird bis zum 5. Oktober 2020 verlängert

WDFV: Spielbetrieb

Der Westdeutsche Fußballverband hat die aktuell laufende Wechselperiode I in seinen Landesverbänden - darunter der FVN - für Fußball und Futsal verlängert.
 
Die Wechselperiode I wird bis zum 5. Oktober 2020 verlängert
Bildquelle: Imago Images
Bis zum 5. Oktober 2020 darf gewechselt werden. (Symbolbild)
 

Der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) hat die aktuell laufende Wechselperiode I bis zum 5. Oktober 2020 verlängert. Mit den Beschlüssen, die Wechselperiode I im Bereich des WDFV und seiner drei Landesverbände Fußballverband Niederrhein (FVN), Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) und Fußball- und Leichtathleitk-Verband Westfalen (FLVW) über den 31. August 2020 hinaus für den Fußball und den Futsal zu verlängern, reagiert der WDFV auf die Auswirkungen der weltweiten Coronavirus-Pandemie auf den Spielbetrieb in den westdeutschen Spielklassen. Durch die Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen des WDFV am 21. August 2020 sind die Beschlüsse wirksam.

Wichtig: Die Wechselfristen im Jugendbereich sind von diesen Beschlüssen nicht betroffen.

Weitere Details zu den Bestimmungen bei Vereinswechseln sind hier in der Spielordnung und der Futsal-Spielordnung des WDFV erklärt.

Der WDFV-Beirat hatte im schriftlichen Umlaufverfahren gemäß 25 Abs. 6 Verbandssatzung/WDFV, vorbehaltlich der Zustimmung durch den nächsten Verbandstag, folgende Beschlüsse gemäß § 16 Spielordnung/DFB n.F. und § 18 SpO/WDFV n.F. sowie gemäß § 7 Futsal-Ordnung/DFB n.F. und § 17 F-SpO/WDFV n.F. gefasst:

Verlängerung Wechselperiode über den 31.08.20 hinaus:

  • Für den Bereich des WDFV und seiner Landesverbände FVN, FVM und FLVW werden § 17, § 18 Abs. 1, § 18 Abs. 2 Nr. 2.1 SpO für das Jahr 2020 dahingehend abgeändert, dass der 31.08.2020 jeweils durch den 05.10.2020 ersetzt wird.
  • Für den Bereich des WDFV und seiner Landesverbände FVN, FVM und FLVW werden § 16, § 17 Abs. 1, § 17 Abs. 2.1 F-SpO für das Jahr 2020 dahingehend abgeändert, dass der 31.08.2020 durch den 05.10.2020 ersetzt wird.

Wichtiger Hinweis: Als Service für Vereine steht die WDFV-Hotline montags bis freitags von 8 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 0203/7172-160 zur Verfügung.

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